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    Die Freiheit des Bildes

    Das Urheberrecht schützt neben einer Reihe anderer kultureller und geistiger Werke auch solche der Baukunst – sogar in Videoform. Ratgeber: Alles, was Recht ist, Straßenbildfreiheit

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    Ratgeber:    
    pfeil_kl  Alles, was Recht ist, Straßenbildfreiheit

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    Ausgabe 1/2009

      Das Urheberrecht schützt neben einer Reihe anderer kultureller und geistiger Werke auch solche der Baukunst – sogar in Videoform.

    Egal, ob Profi oder Amateur: Wenn Filmer mit dem Camcorder Städtereisen unternehmen, kommen sie mit vielen Architekturaufnahmen nach Hause. Doch auch wenn es sich dabei um ganz alltägliche Motive handelt, sind verschiedene juristische Fallstricke bei der Herstellung und Verwertung von Gebäudeaufnahmen zu beachten.

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