YouTube Instagram Vimeo RSS VIDEOAKTIV

    Urheberrecht

    Wer einfach mal Fotos oder Filmaufnahmen aus dem Internet lädt und verwendet, muss mit Strafe rechnen. Schon sie auf der Festplatte zu speichern, kann das Urheberrecht verletzen. Ratgeber: Recht-Tipps für Filmer – Urheberrecht

    vad_0210_urheberrecht.jpg

    Ratgeber:
    pfeil_kl Der urheberrechtliche Schutz von Aufnahmen

    2_2010.jpg
    zurück zur Übersicht
    Ausgabe 2/2010

    Der Fotograf und Filmer hat als Urheber der jeweiligen Aufnahmen das alleinige Recht, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten oder im Internet zu veröffentlichen. Verwendet ein Dritter die Aufnahmen, ohne zuvor die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, kann der Urheber vom Verwender Unterlassung und Schadensersatz fordern.

    Jetzt kaufen:

    ikon_haus
    Aktuelles Heft - am Kiosk erhältlich.
    0_79_pp Dieser Artikel in unserem Shop als Download.
    pdf_ausgabe_kaufen Die komplette Ausgabe in unserem Shop als Download.
    0_79
    Diesen Artikel mit Click&Buy bezahlen.
    7_50_ausgabe-kaufen
    Diese Ausgabe mit Click&Buy bezahlen.
    heft_bestellen
    Die aktuelle Ausgabe von VIDEOAKTIV jetzt versandkostenfrei bestellen. (7,50 Euro inkl. Versand)