Urheberrecht
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Der Fotograf und Filmer hat als Urheber der jeweiligen Aufnahmen das alleinige Recht, diese zu vervielfältigen, zu verbreiten oder im Internet zu veröffentlichen. Verwendet ein Dritter die Aufnahmen, ohne zuvor die Erlaubnis des Urhebers einzuholen, kann der Urheber vom Verwender Unterlassung und Schadensersatz fordern. |