Nichts ist für ewig – schon gar nicht die Nutzungsdauer von Videos oder Fotos, die man mit dem Rechteinhaber vereinbart hat. Hier heißt es aufpassen – sonst wird es teuer.
Ratgeber-Serie: Alles, was recht ist
Der Urheber einer Fotografie oder eines Films kann einem Anderen sogenannte Nutzungsrechte (oft auch als Lizenz bezeichnet) einräumen. Dieses Recht kann er auf bestimmte Nutzungsarten einschränken (zum Beispiel nur für Online-Veröffentlichungen) oder für bestimmte Gebiete (wie Deutschland) – und er kann sie auf einen bestimmten Zeitraum beschränken.