Onlineplattformen wie YouTube suggerieren, dass man deren Inhalte einfach auf der eigenen Webseite einbinden darf. Darf man das tatsächlich?
Ratgeber: Alles, was Recht ist
Wer Videos ins Internet einstellt, muss, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, alle hierfür erforderlichen Rechte an Bild- und Tonmaterial innehaben. Wegen Urheberrechtsverletzungen können neben dem Uploader selbst auch die Video-Portale zur Verantwortung gezogen werden (ausführlicher hierzu der erste Teil dieses Artikels in Heft 3/2013).