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Jahreswechsel 2014: Neuerungen für IT und Internet

  Im Jahr 2014 stehen einige Änderungen an, die Auswirkungen auf Produkte und Services haben. Schon länger in aller Munde ist der einheitliche Zahlungsverkehr SEPA, doch für Verbraucher spannender ist die neue EU-Verordnung für geringeren Stromverbrauch von Computern sowie die Änderungen beim Online-Handel. Ab Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, ...

Ab Juli tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die erstmals den Stromverbrauch von Computern und Servern regelt und dazu beitragen soll, dass die nationalen und europäischen Klimaschutzziele erreicht werden. Eine Studie im Auftrag der EU schätzt das mögliche Energieeinsparpotenzial beim Einsatz von Computern und Servern bis zum Jahr 2020 auf 12,5 Terawatt-Stunden jährlich. Das entspricht in etwa dem Energieverbrauch von Litauen und 5 Millionen Tonnen CO2-Emissionen. Computer-Modelle, die die neuen Normen nicht erfüllen, dürfen ab Juli nicht mehr verkauft werden – man kann also damit rechnen, dass bereits die neue Modellgeneration diese Richtlinie erfüllt und ältere Modelle im Juni zu deutlich günstigeren Preisen verkauft werden.

Hersteller und Importeure von LED-Lampen müssen ab Januar 2014 bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registriert sein und dort melden, wie viele Lampen sie in Verkehr gebracht haben. Registrierungspflichtig sind auch LED-Lampen mit fest verbundener Leuchte, zum Beispiel Film und Fotoleuchten aber auch Taschen- oder Fahrradlampen. Für die Registrierung und Entsorgung des Elektromülls zahlen sie dann entsprechende Gebühren. Wer ab 2014 ohne gültige Registrierung LED-Lampen verkauft, kann gemäß Elektrogesetz abgemahnt werden. Dann drohen empfindliche Strafen.

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie tritt am 13. Juni 2014 in Kraft und betreffen unter anderem den Online-Handel. Die wichtigsten Neuerungen: Die Kosten für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) werden für die Verbraucher begrenzt. Zudem ändert sich das Widerrufsrecht im Online-Handel. Senden Käufer Ware innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den Händler zurück, müssen sie künftig eine Widerrufserklärung abgeben. Hierfür müssen die Unternehmen ein EU-weit einheitliches Musterformular zur Verfügung stellen. Grundsätzlich hat der Verbraucher nach einem Widerruf die Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen, sofern ihn das Unternehmen darüber informiert hat. Allerdings können Verkäufer weiterhin auf freiwilliger Basis die Rücksendekosten tragen. Zudem wird das Widerrufsrecht selbst bei fehlender oder falscher Belehrung nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Bei digitalen Inhalten wie zum Beispiel dem Online-Kauf von Musik, Videos, Apps oder unserer Zeitschriften als PDF erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Verbraucher mit dem Download beginnt.

Die Single Euro Payments Area (SEPA), also der "Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum", wird endgültig Realität. Ab Februar 2014 sind für unbare Zahlungen nur noch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften zugelassen. Transaktionen im alten Format dürfen laut EU-Verordnung von den Banken ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeführt werden.

(jos)
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Link zum Hersteller: Bitkom
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LED-Lampen müssen in Zukunft schon beim Verkauf gemeldet werden, damit die Importeuere die Elektroschrott-Abgabe bezahlen. Man kann davon ausgehen, dass damit die LED-Leuchten etwas teuerer werden.
2013 12 27 Markt Neuerungen2014
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