Das Internet verliert nichts. Inhalte, die einmal online waren, tauchen oft an anderen Stellen ebenfalls auf. Welche Ansprüche haben Filmer, wenn so ihre Bildrechte verletzt werden?
Zunächst ist festzuhalten, dass weder Filmer noch Fotografen, die Bilder auf einer Internetseite einstellen, damit automatisch auch Rechte an den Aufnahmen freigeben. Sie müssen auch nicht darauf hinweisen, dass die Bilder nur mit Genehmigung verwendet werden dürfen. Ebenso wenig bedarf es eines Copyright- Hinweises.
Schließlich steht auf einer Milchtüte im Supermarkt auch kein besonderer Hinweis, dass man die nur gegen Bezahlung aus dem Laden mitnehmen darf. Die Tüte im Regal kann der Kunde ansehen, wer sie mitnehmen und „benutzen" will, muss sie erst kaufen.