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Rechtsratgeber: In öffentliche GebÀude filmen

Große HochhĂ€user sind beeindruckend, nicht umsonst werden diese hĂ€ufig gefilmt und fotografiert. Doch darf man von öffentlichem Grund auch einfach in die GebĂ€ude filmen oder greift da schon das Hausrecht? Diese Frage beschĂ€ftigte VIDEOAKTIV-Leser Renzo Dohm. Dieser Rechtsratgeber ist eine ErgĂ€nzung zum Thema Panoramafreiheit und klĂ€rt auf, was erlaubt ist und was nicht. Panoramafreiheit bedeutet ...

Panoramafreiheit bedeutet, dass Dinge, die an öffentlich zugĂ€nglichen PlĂ€tzen fĂŒr jedermann zu sehen sind, auch gefilmt oder fotografiert werden dĂŒrfen. Doch wie sieht es aus, wenn von einem öffentlichen Platz das "Innenleben" eines GebĂ€udes durch große Fenster aufgezeichnet wird?

Der neue Rechtsratgeber "Filmen von GebÀuden - freier Einblick" hilft weiter und gibt Antworten.

(pmo)
Rechtsratgeber: das Filmen von GebÀuden

NewsĂŒbersicht - Intern

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Ein GebĂ€ude von außen zu filmen auf einem öffentlichen Platz ist in der Regel kein Problem. Was aber ist, wenn man in die Fenster filmt und aufzeichnet, was im GebĂ€ude geschieht? Die Antwort gibt dieser Rechtsratgeber. (Foto: Renzo Dohm, Frankfurt am Main)