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Filmen von Promis - Teil 2

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Hier müsste man das Informationsinteresse der Öffentlichkeit höher einschätzen als die Privatsphäre des Politikers. In jedem Fall ist eine sorgfältige Abwägung der Interessen erforderlich. Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Verwertung zu Werbezwecken zulässig sein, wenn die Abbildung zumindest auch der Auseinandersetzung mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis dient. So warb ein großer Autovermieter mit der Abbildung eines Politikers, der zuvor nach kurzer Amtszeit zurückgetreten war, mit dem Slogan "S. verleast auch Autos an Mitarbeiter in der Probezeit." In dieser Werbung sah das Gericht eine satirische Auseinandersetzung mit dem zeitgeschichtlich bedeutsamen Rücktritt und wies daher die Schadensersatzklage des Politikers ab. Geht es dem Werbenden dagegen nur darum, durch die Verwendung von Abbildungen prominenter Personen Aufmerksamkeit für das eigene Produkt zu erzielen, benötigt er hierzu die Zustimmung des Abgebildeten. Dieser kann die Zustimmung auch von der Zahlung eines bestimmten Geldbetrages abhängig machen.

Christian_Langlotz
Christopher Langlotz ist Rechtsanwalt für Urheber- Marken- und Wettbewerbsrecht in der Kanzlei Bronhofer Lukac Langlotz & Partner, München.

Filmaufnahmen von relativen Personen der Zeitgeschichte dürfen nur dann veröffentlicht werden, wenn dies im Zusammenhang mit dem betroffenen zeitgeschichtlichen Ereignis geschieht. Auch hier ist eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten vorzunehmen. So darf eine Sender das Bild eines verurteilten Täters einer schweren Straftat unmittelbar nach dessen Verurteilung und im Zusammenhang mit einem Bericht über die Tat oder den Prozess ausstrahlen, da zu dieser Zeit ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht. Das heißt aber nicht, dass diese Aufnahmen auch Jahre nach der Verurteilung ohne aktuellen Anlass nochmals veröffentlicht werden dürfte.

FAZIT

Gerade im Bereich der Persönlichkeitsrechte ist derzeit extrem viel im Fluß. Die Tendenz lautet derzeit „mehr Privatsphäre" - sowohl für Prominente wie für den Normalbürger.

(Christopher Langlotz/jos)




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