Das Bildmaterial nimmt die Webseite in den Formaten jpg, wmv, flv und mpg entgegen. Die maximalen Größe ist aber auf 1 GB begrenzt. Zwangsläufig verlangt tvype eine vorherige Registrierung – schließlich versteht man sich nur als Vermittler und will damit für das Material inhaltlich nicht verantwortlich sein. Vorausgesetzt die Bilder und Videos finden in den Redaktionen einen Abnehmer gehen 70 Prozent des Erlöses an den Fotografen, 30 Prozent bleiben bei tvype. Dennoch verlangt tvype in den Nutzungsvereinbarungen eine exklusive Nutzung des Bildmaterials. Wer nicht exklusive Bilder hochlädt muss dies vorher mit dem Onlinedienst vereinbaren. Zudem muss man über sämtliche „notwendigen Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte des Fotografen sowie Persönlichkeitsrechte der ggf. abgebildeten Personen" verfügen. Soweit auf dem Lizenzmaterial Personen abgebildet sind muss man über das „Einverständnis zur Veröffetlichung und der angebotenen Nutzung vorliegen". Der Webdienst lässt sich „von jeglicher Haftung Dritten gegenüber freistellen" Zudem muss der Lizenzgeber (und somit der Fotograf und Filmer) tvype in vollem Umfang schadlos halten, sofern von ihm verschuldet es zu einem Rechtsstreit über das verwendete Material kommt. Ein durchaus heißes Eisen, denn was das bedeutet dürften die wenigsten selbsternannten Bürgerreporter wissen. Derzeit befindet sich denn auch augenscheinlich eher professionelle Material auf dem Portal. VIDEOAKTIV veröffentlicht in jeder Ausgabe fundierte Rechtsratgeber. Denn es gibt nicht allein Persönlichkeitsrechte sondern zum Beispiel auch bei Architektur genaue Regeln was man ohne Freigabe veröffentlichen darf. Wir werden deshalb in der nächsten Zeit die brandneue Hintergrundkategorie Rechtsratgeber kontinuierlich ausbauen. Erster Beitrag ist „Die Freiheit des Bildes" mit dem Thema Straßenbildfreiheit. (jos) Infos zum Hersteller: tvype Verkaufsportal: Tvype will die Bilder und Videos brandschnell an Redaktionen verkaufen und so als Plattform für Bürgerjournalisten werden.