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Rechtsstreit: Werbung fĂĽr ein Auslaufmodell

Unterhaltungselektronik hat eine rasanten Wertverlust – speziell dann wenn bereits das Nachfolgemodell im Laden steht. Muss also der Händler in der Werbung darauf hinweisen, dass es sich um ein Auslaufmodell handelt? Damit hat sich im September das Oberlandesgericht Düsseldorf beschäftigt, denn ein Händler hatte in seiner Zeitungsbeilage bei einem Camcorder auf den entsprechenden Hinweis verzichtet. Ein ...