Oft sollen Filmer musikalische Darbietungen dokumentieren – von der Blaskapelle bis zum Chor-Konzert. Doch hier setzt der Gesetzgeber klare Grenzen für das Nutzungsrecht.
Ratgeber: Alles, was recht ist
Oft fragen begeisterte Eltern und Angehörige nach dem Schulkonzert der Sprösslinge: „Hat das jemand gefilmt?" Vorsicht: Welche Rechte bei der filmischen Vervielfältigung von musikalischen Darbietungen tangiert werden, ist nicht so einfach zu beantworten. Zunächst ist zu beachten, dass jeder Interpret (Sänger oder Musiker) das Recht hat, zu bestimmen, ob seine Darbietung aufgezeichnet wird oder nicht. Aus diesem Grund ist der Mitschnitt – vor allem auch von professionellen Konzerten etwa mit einer Handykamera – eine zustimmungsbedürftige Handlung des Filmers und wird häufig vom Künstler und Veranstalter auch ausdrücklich untersagt.