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Rechtsratgeber: Darf man Konzerte filmen

Oft fragen begeisterte Eltern und Angehörige nach dem Schulkonzert der Sprösslinge: „Hat das jemand gefilmt?" Vorsicht: Welche Rechte bei der filmischen Vervielfältigung von musikalischen Darbietungen tangiert werden und ob man solche Videos so einfach mal vervielfältigen oder gar online stellen darf ist nicht so einfach zu beantworten. Achtung heißt es bei ...
 

Achtung heißt es bei zeitgenössischen Werken, denn nur aufgeführte Werke von Künstlern, die bereits länger als 70 Jahre tot sind, sind heute gemeinfrei. Das Urheberrecht an solchen Stücken ist erloschen.

Zudem hat jeder Interpret (Sänger oder Musiker) das Recht, zu bestimmen, ob seine Darbietung aufgezeichnet wird oder nicht. Schon das Filmen mit einer Handykamera, gerade von einem professionellen Konzert, benötigt die Zustimmung.

Wie die Rechtslage bei zeitgenössischer Musik ist und vor allem das Vervielfältigen für den Privatgebrauch, lesen Sie im neuen Rechtsratgeber, den Sie hier finden.

(jos)
Link zum Rechtsratgeber: Aufführung samt Tonwerken filmen
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Ob Schul- oder Dorfkonzert: Wenn zeitgenössische Musik läuft, wird es mit der Nutzung von bewegten Bildern schwierig.

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