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    ARD-Report: Plusminus zu Garantiefallen für Käufer von Elektronik-Geräten

    Wie Käufer von Elektronik-Geräten zwischen Herstellern und Händlern hin und her geschickt werden und schließlich auf den defekten Produkten sitzenbleiben - das zeigt das ARD-Magazin Plusminus in einem kürzlich gesendeten Beitrag, der derzeit noch über die ARD-Mediathek im Internet zu sehen ist. Kaum zu glauben, dass Kunden beispielsweise gezwungen werden, Mängel selbst per teuren Gutachten nachzuweisen. Damit auch VIDEOAKTIV-Leser auf mögliche Garantie-Fallen ...

    Damit auch VIDEOAKTIV-Leser auf mögliche Garantie-Fallen und Gewährleistungs-Probleme aufmerksam gemacht werden, hier der Link zum ARD-Beitrag.

    Dabei haben die gezeigten Käufer der Geräte bewusst nicht auf No-name-Produkte, sondern auf namhafte Hersteller gesetzt. Dennoch gaben die Produkte schon vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist den Geist auf - und der Leidensweg ihrer Besitzer nahm seinen Anfang:

    "Plusminus" schildert, wie der Käufer eines defekten Lexmark-Druckers von einem Saturn-Händler gezwungen wird, seine Ansprüche selbst mittels Gutachter nachzuweisen - obwohl auch andere Kunden denselben Defekt bemängelten, also wohl ein Produktionsfehler vorlag.

    Ausgenutzt wird hier, dass nach Ablauf der Herstellergarantie (Minimum: 6 Monate) nach geltendem Recht bei der zweijährigen Gewährleistungsfrist der Kunde selbst die Beweislast hat, während das im Rahmen der Garantiefrist umgekehrt ist.

    Interessant: Eine Reparatur selbst teurerer Tintenstrahldrucker macht der geschilderte Hersteller grundsätzlich nicht ...

    Repariert wurde auch im zweiten Fall nicht: Der defekte Samsung-DVD-Recorder eines anderen Kunden wurde nicht instandgesetzt, sondern von der Werkstatt einfach ohne Rücksprache verschrottet - angeblich auf Anweisung des Herstellers. Der Kunde soll eine Gutschrift bekommen, wird aber monatelang zwischen Hersteller, Händler und Werkstatt reihum geschickt ...

    Im dritten Fall hatte die Kundin gegen jede Unbill vorsorgen wollen und bei Media Markt für ihren Philips-Fernseher von vornherein eine zusätzliche 5-Jahres-Garantie gekauft.

    Die Media-Markt-Hotline schickte sie mit dem von Anfang an defekten Gerät aber sofort zum Hersteller, wo sie mit deutlich schlechteren Konditionen, nämlich einem schon gebrauchten Ersatzgerät abgespeist wurde.

    Laut Plusminus hätte sie vom Händler aber ein neues Gerät verlangen können, wenn sie sich nicht zum Hersteller "umleiten" hätte lassen. Also: aufgepassen, wenn man schon eine teure Zusatz-Garantie abschließt!

    (he)

    Newsübersicht - Markt

    Link zum Hersteller: ARD-Mediathek
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    Dass auch eine zusätzlich abgeschlossene Händlergarantie im Schadensfall nicht immer nutzt, sondern sogar schaden kann, zeigt der Fall im ARD-TV-Beitrag von "Plusminus".