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    Graubereich YouTube II

    Onlineplattformen wie YouTube suggerieren, dass man deren Inhalte einfach auf der eigenen Webseite einbinden darf. Darf man das tatsächlich? Ratgeber: Alles, was Recht ist
    Wer Videos ins Internet einstellt, muss, um keine Urheberrechtsverletzung zu begehen, alle hierfür erforderlichen Rechte an Bild- und Tonmaterial innehaben. Wegen Urheberrechtsverletzungen können neben dem Uploader selbst auch die Video-Portale zur Verantwortung gezogen werden (ausführlicher hierzu der erste Teil dieses Artikels in Heft 3/2013).
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    Im Ratgeber:

    pfeil_klw Die Rechtslage bei YouTube-Videos, Teil 2

    VA 413 TITEL klein
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