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    Freier Blick

    Große Fenster zeigen, was drinnen vor sich geht. Darf man das von öffentlichem Grund aus einfach filmen oder greift da schon das Hausrecht? Serie: Alles, was Recht ist
    Frage: „Ich wollte den Frankfurter Messeturm aufnehmen erlebte einen merkwürdigen Zwischenfall: Als ich die Kamera aufgebaut hatte, kam ein Pförtner heraus und bat darum, nicht durch die Glasfassade hindurch zu fotografieren; zwar höflich, doch ließ er durchblicken, er könne auch die Polizei rufen. Ich ließ mich nicht beeindrucken und bin nach wie vor der Ansicht, von der sogenannten Panoramafreiheit gedeckt gewesen zu sein, zumal ich mich auf öffentlichem Grund befand und nicht mit starkem Tele auf der Jagd nach Brustbildern fremder Menschen war, sondern nur das aufnahm, was man an solchen Plätzen häufig aufnimmt. Wer sich riesige unverhüllte Fenster ins riesige Haus baut, kann schwerlich erwarten, damit große Bereiche der Panoramafreiheit auszuklammern. Oder doch?"
    VA 513 PANORAMAFREIHEIT
    Foto: Renzo Dohm, Frankfurt am Main
    In der Serie:

    pfeil_klw Was beim Filmen von Gebäuden zu beachten ist

    VA 513 HEFT 165
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