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Dashcam und Action-Cams: Verwaltungsgericht Ansbach hält sie für rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass Dashcams nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. Wer mit einer Autokamera Aufnahmen fertigt, in der Absicht diese später im Internet zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen, handelt rechtswidrig.

Allerdings hat das Gericht ausdrücklich die Berufung zugelassen, da der Frage eine grundsätzliche Bedeutung zugemessen wird. Nach Ansicht des Gerichts sind Aufnahmen immer dann verboten, wenn sie mit der Absicht angefertigt worden sind, später ins Internet gestellt zu werden oder Dritten - also auch der Polizei - übergeben zu werden. Es kam zu dem Schluss, dass eine systematische Überwachung des Straßenverkehrs durch solche Dashcams nicht mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar ist.

"Aus meiner Sicht überzeugt die Argumentation des Gerichts nicht", macht der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke deutlich. "Die meisten Dashcams nehmen Videomaterial nur wenige Minuten oder einige Stunden auf und überschreiben die Aufzeichnung dann wieder. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der aufgenommenen Personen ist damit also relativ gering. Demgegenüber steht das Interesse des Autofahrers im Falle eines Unfalls beweiskräftige Bilder für einen denkbaren späteren Prozess zu haben. Dieses Interesse sollte eigentlich überwiegen. Insofern bin ich gespannt, wie die Berufungsinstanz diesen Fall entscheiden wird. Erlaubt ist nach wie vor die Anfertigung von Urlaubsfilmen aus dem Auto heraus, sofern eben keine dauerhafte Überwachung erfolgt. Auch Helmkameras, die eingesetzt werden, um spektakuläre Fahrradfahrten oder Skiabfahren zu filmen sind von diesem Urteil nicht betroffen, da sie ausschließlich persönlichen Zwecken dienen. Bei solchen Helmkamera-Aufnahmen ist dann allerdings trotzdem noch das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen zu beachten, sofern die Videos online gestellt werden sollen und die Menschen nicht nur zufällig durchs Bild gelaufen sind."

Selbst wenn die Anfertigung solcher Dashcam-Aufnahmen nach Meinung des VG Ansbach verboten ist, so können die illegal zustande gekommenen Filme in aller Regel vor Gericht verwendet werden, macht Solmecke deutlich: "Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen."

Das letzte Wort ist hier mit Sicherheit noch nicht gefallen – man kann davon ausgehen, dass dieser Fall die gerichtlichen Instanzen nach oben durchläuft. In Österreich ist hier zum Beispiel bereits eine Entscheidung getroffen: Hier sind Dashcams und Action-Cams im Auto verboten.

In jedem Fall lohnt sich ein Blick in unsere Rechtsratgeber - gut 25 fundierte Ratgeber haben wir mit Anwälten für Filmer und Fotografen erarbeitet.

(jos)
Rechtsratgeber: Persönlichkeitsrechte

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Dashcam Urteil-jos
Auch eine Form der Verkehrsüberwachung - wobei hier die offensichtlich nicht die Ãœberwachung im Mittelpunkt steht. 
NavGear HD-Dashcam_2_web
In erster Linie betroffen von dem Urteil, sind die reinen Dashcams.
Rechtsratgeber Bilderklau pt
Unser letzter Rechtsratgeber: Bilderklau im Internet