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EU-Urheberrechtsreform: Panoramafreiheit in Gefahr

Update: EU-Fraktionen stellen die Weichen - 30.06.2015: In Paris vor dem Eifelturm, in Rom beim Coloseum oder in Berlin mit dem Hintergrund des Brandenburger Tors – wer unterwegs ist macht gerne Selfies und zeigt wo er ist. Das könnte künftig Probleme bereiten.

UPDATE 03.07.2015

Der drohende Verlust der Panoramafreiheit durch die Europäische Gesetzgebung scheint vorerst abgewendet: Die die großen Fraktionen im EU-Parlament sollen sich laut dpa darauf verständigt, am 9. Juli gegen eine entsprechende Gesetzesänderung des Urheberrechts zu stimmen. Hier scheint der Gegenwind doch erheblich zu sein - die unten verlinkte Online Petition hat inziwschen über 210.000 UnterstützerInnen gefunden. Geplant war eine Neufassung des Urheberrechts, bei dem die die gewerbliche Nutzung (und darunter würden je nach Definition auch YouTube & Facepook-Beiträge fallen) von Foto-/Videoaufnahmen von Gebäuden im öffentlichen Raum nur noch mit Zustimmung der Rechteinhaber möglich wäre.

Meldung von 30.06.2015 07:10 Uhr:

Was eigentlich selbstverständlich und gängige Praxis ist, will die EU für die gewerbliche Nutzung einschränken. Der Hintergrund dazu ist eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung in Europa, denn was in Deutschland selbstverständlich ist, das gilt nicht in ganz Europa. Wer in Deutschland auf der Straße ein Bild macht und dabei Häuser aufnimmt, der profitiert von der sogenannten Panoramafreiheit [genaue Erklärung im Rechtsratgeber]. Ohne den Besitzer oder Architekten fragen zu müssen, darf man von der Straße aus Aufnahmen machen. Die Idee dahinter: Was man einfach so mit den Augen sehen kann ist erlaubt – benötigt man eine Leiter oder verwendet man ein Stativ wird’s schwieriger.

Genau so sollte das eigentlich in ganz Europa sein – und defakto handelt so schon jeder. Auch die vielen Privatleute die Bilder und Videos auf Facebook oder YouTube posten. Dabei ist das derzeit eigentlich nicht erlaubt – zumindest nicht in Frankreich und Italien. Solange man die Bilder nur daheim zeigt passiert nichts – doch Facebook und YouTube lassen sich via AGBs die gewerbliche Nutzung von den Anwendern erlauben – in Folge dessen unterliegen alle Bilder und Videos auf Facebook und alle Videos mit vorgeschalteter Werbung auf YouTube einer gewerblichen Nutzung.

Die Vereinheitlichung ist also an für sich eine gute Sache, doch man scheint in Brüssel nicht ganz bis zum Ende gedacht zu haben. Im Gesetzesvorschlag, der am 9. Juli als Entwurf von der EU-Kommision beschlossen werden soll heißt es: „Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstigen Bevollmächtigten geknüpft sein sollte“ Auf gut Deutsch: Wer künftig ein Video vor einem Gebäude machen will und dieses Video auf YouTube stellt (und Werbung darauf schaltet) muss künftig in ganz Europa erst mit dem Eigentümer des Hauses Kontakt aufnehmen und sich das Recht zur Aufnahme besorgen.

Das klingt echt Praxisnah – oder? Letztlich würde dies bedeuten, dass die EU an der aktuellen Praxis vorbei entscheidet und Millionen EU-Bürger ins Unrecht setzt. Deshalb hat Nico Trinkhaus eine Online-Petition auf den Weg gebracht, die inzwischen knapp 50.000 Teilnehmer hat. 

Allerdings: Die Vorlage zur Urheberrechtsreform ist lediglich ein Vorschlag an das EU-Parlament, das letztlich über die genaue Definition entscheidet. Und ob tatsächlich eine Facebook-Nutzung schon gewerblich ist, das scheint Auslegungssache zu sein. Bei YouTube mit aktivierter Werbung dürfte der Spielraum dann allerdings aufgebraucht sein: Wer Werbeeinnahmen generiert handelt gewerblich.

Rechtsratgeber: Panoramafreiheit

Newsübersicht - Camcorder
Camcorder-Vergleich

Link zum Hersteller: Online-Petition - Panoramafreiheit
 
Selfie
Selfie vor bekannter Kulisse - das könnte künftig schwierig werden, sobald man das Bild postet.
Moderation Straßburg
Moderation vor einer Kirche - solange das Video mit Werbung versehen ist, dürfte es als gewerblich gelten.
Kirche
Ob sich die Kirchen über Fotosgrafieanfragen freuen darf bezweifelt werden - da müsste man wohl in den Diazösen eigene Abteilungen gründen.