Denn das Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt einen Beschluss verlauten lassen, wonach in bestimmten Fällen, sprich wenn ein schwerwiegender Verstoß im Straßenverkehr vorliegt, das Dashcam-Video als Beweismaterial zulässig ist. Im konkreten Falle ging es um Verkehrsverstoß mit Überfahren einer roten Ampel, wobei die Tat nur anhand des Videos zu beweisen war.
Gerade in Russland erfreuen sich die kleinen Autokameras schon seit langem großer Beliebtheit und führten dann auch unweigerlich zur Aufnahme spektakulärer Phänomene wie einem Meteoritenschweif am Himmel. Doch auch in Deutschland bekommen die kleinen „Fahrtbegleiter“ immer mehr Interesse und könnten also schon bald hinter jedem zweiten Rückspiegel „kleben“. Denn jetzt gibt es immerhin einen Grund, sich ein solches Gerät anzuschaffen, war zuvor jegliche Aufnahme aufgrund von Datenschutzgründen mehr als umstritten.
Somit verwundert es auch nicht, dass gerade Rollei prompt auf den Beschluss reagiert hat und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgarts in einer eigenen Pressemitteilung entsprechend begrüßt.
Den Beschluss kann man sich hier zu Gemüte führen.