Die GEMA verspricht ihren 70.000 Musikurhebern und Verlegern wieder eine Vergütung für die Nutzung ihrer urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube. „Entscheidend ist, dass der jetzt erzielte Lizenzvertrag sowohl die Zukunft als auch die Vergangenheit abdeckt. Mit diesem Abschluss können wir unseren Mitgliedern die Tantiemen sichern", wird Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA zitiert. In wieweit die Abrechnung der vergangenen Jahre etwas bringt sei dahingestellt – denn letztlich wurden die Werke hierzulande gar nicht abgespielt sondern eben hinter den Sperrtafeln versteckt.
Schon etwas besser klingt es, dass die neue Vereinbarung neben dem herkömmlichen werbefinanzierten Dienst auch den YouTube-Red genannten neuen Subscription Service abdeckt, den YouTube in den USA bereits aktiv anbietet. Die Einführung von YouTube-Red steht Europa demnächst an.
Allerdings ist damit die Kuh noch nicht vom Eis, denn die Gema betont in der Pressemitteilung, dass auch „weiterhin unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA bestehen.“ Offen ist ob YouTube oder diejenigen die den Upload des Videos machen für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind. Entsprechend beton Heker von der Gema: "Trotz Abschluss dieses Vertrages, ist die Politik gefordert, einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen. Hier muss ein modernes Urheberrecht geschaffen werden, das den Musikschaffenden ermöglicht, ihren wirtschaftlichen Anteil an der digitalen Wertschöpfung geltend zu machen."
Das dürfte YouTube und vor allem die YouTube-Anwender ein bisschen anders sehen. Sicher ist, dass damit zuerst mal die Urheberrechte gestärkt werden – auch wenn YouTube weniger bezahlen soll als von der Gema ursprünglich gefordert.