Adobe Premiere Rush ist ab sofort im Google Play Store und Samsung Galaxy App Store erhältlich. Wie schon die App für iOS kann man mit der Android-App Videos aufnehmen, bearbeiten und dann auf YouTube, Facebook und Instagram oder Adobes Behance-Plattform hochladen. Adobe hat Premiere Rush, nicht nur für die Andoid-Version, mit neuen Motion Graphic-Vorlagen versehen.
Denn der Anspruch von Adobe ist, dass Premiere Rush alle Funktionen sowohl in den Smartphone-Apps als auch in den für MacOS und Windows angebotenen Desktop-Anwendungen verfügbar sind. Entsprechend kann man Projekte zwischen den verschiedenen Applikationen austauschen. Das ist insofern eine Besonderheit, als dass bei den meisten Werkzeugen nur der Weg vom Smartphone auf die Desktop-Anwendung machbar ist – nicht jedoch umgekehrt. Da Adobe sowohl Videodateien als auch die Projektdaten von Premiere Rush über die eigene Cloud jagt, ist ein stetiger Austausch zwischen den Plattformen machbar und die Bearbeitung kann nahtlos auf dem anderen Gerät weitergehen. Vorausgesetzt die Dateien sind alle schon auf dem entsprechenden Gerät synchronisiert, was zwangsläufig aufgrund der Datenmenge dann doch erheblich Zeit in Anspruch nimmt.
Als Köder wirft Adobe ein kostenfreies Premiere Rush Starter-Abo in den Ring. Mit dieser kostenlos erhältlichen Version hat man zwar die Möglichkeit eine unbegrenzte Anzahl von Projekten zu erstellen – doch exportieren lassen sich nur drei Projekte. Wer also Gefallen gefunden hat bekommt Premiere Rush für 11,89 Euro pro Monat für Einzelpersonen und für 19,99 Euro pro Monat für Teams. Premiere Rush ist jedoch auch als Teil von Creative Cloud All Apps, Premiere Pro Single App, und dem Studenten-Abo. Die kostenpflichtige Premiere Rush-Version beherrscht dann unbegrenzte Exporte und bietet 100 GB CC-Speicher, der somit, gemessen an den Größen von Videodateien, stark begrenzt ist. Entsprechend bietet Adobe dann zusätzliche Speicheroptionen mit zu 10 TB.
Den Test von Premiere Rush CC findet man übrigens in der VIDEOAKTIV 2/2019 oder auch hier als Einzel-Artikel.