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Event-Filmer - Teil 2

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Anders verhält es sich, wenn nicht offensichtlich ist, für welchen Zweck die Bilder angefertigt werden. Hier reicht es nicht aus, wenn man den Bilder ansieht, dass die abgelichteten Personen bewusst in die Kamera schauen und offensichtlich nichts dagegen einzuwenden haben, dass das Bild angefertigt wird. Hier kommt es entscheidend darauf an, mit welcher Art der Verwertung der oder die Abgebildete rechnen musste. Wer etwa in einer Diskothek fotografiert wird, rechnet vermutlich damit, sein Bild in der nächsten Zeit auf der Homepage der Diskothek wiederzufinden, nicht aber auf Plakaten, die in der ganzen Stadt aufgehängt werden.
Wenn derjenige offensichtlich damit einverstanden ist, in der betreffenden Situation aufgenommen zu werden, heißt das nicht, dass das Bild damit für alle Arten der Verwertung freigegeben ist. Die hier stillschweigend erteilte Einwilligung wird sich in der Regel nur auf diejenigen Arten der Verwertung beziehen, mit denen der Abgebildete in der konkreten Situation rechnen muss, hier also allenfalls die Verwertung auf der Homepage der Diskothek.

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Mit Einschränkungen: Ist der Einzelne offensichtlich damit einverstanden in der betreffenden Situation aufgenommen zu werden, heißt das nicht, dass das Bild damit für alle Arten der Verwertung freigegeben ist.
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Rechtsanwalt Christopher Langlotz ist Marken- und Urheberrechtsexperte in der Kanzlei BronhoferLukac Langlotz & Partner.

Da Minderjährige nicht wirksam in die Verwertung einwilligen können, sollten Bilder von ihnen ohne ausdrückliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten generell nicht verwertet werden. Gleiches gilt für Bilder von Personen, die gar nicht merken, dass sie fotografiert werden oder nicht zu erkennen geben, dass sie einverstanden sind, abgelichtet zu werden.

Wer auf einer Veranstaltung fotografiert oder filmt und die Bilder gewerblich nutzen will, sollte sich, auch wenn es keine hundertprozentige Sicherheit bietet, eindeutig als gewerblicher Fotograf und Kameramann zu erkennen geben. Personen, die nicht merken, dass sie fotografiert oder gefilmt werden, sind tabu. Werden die Bilder zur Dokumentation und für sich selbst gemacht, ist das unproblematisch, solange die aufgenommenen Personen nicht eindeutig ihre Ablehnung signalisiert.

(Christopher Langlotz/jos)





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