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Filmpraxis: Regeln für Mini-Drohnen unter 250 Gramm

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DJI liefert mit der Mini-Serie gleich drei Modelle, die unter 250 Gramm wiegen und man sie somit ganz legal ohne Kenntnisnachweis fliegen darf. Dennoch muss der Pilot vor dem Abheben einige gesetzliche Regeln befolgen.

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Regeln für Mini-Drohnen unter 250 Gramm

So viel dürften die meisten inzwischen wissen: Für Drohnen mit einem Gewicht unter 250 Gramm benötigt man keinen EU-Drohnenführerschein (EU Fernpiloten-Zeugnis) noch den sogenannten Kompetenznachweis, den man auch oft als den kleinen EU-Drohnenführerschein bezeichnet. Da solche Leichtdrohnen in die Kategorie „Open“ fallen, ist der Betrieb auch dann erlaubt, wenn er in der unmittelbaren Nähe von unbeteiligten Menschen stattfindet. Auch der Flug in Städten beziehungsweisen Wohngebieten ist möglich. Allerdings: Beides gehört nicht zum guten Ton und nach wie vor verboten ist das Überfliegen fremder Grundstücke. Zudem gelten weiterhin die Flugverbotszonen, so dass man weder in unmittelbarer Nähe von Flughäfen noch über Autobahnen und Bundesstraßen fliegen darf.

Die DJI Mini 3 kam bereits vor einigen Tagen bei uns an, sodass wir sie unter verschiedenen Lichtbedingungen fliegen lassen konnten und hier aussagekräftige Bilder, selbst bei Nacht liefern. Den großen Testbericht kann man hier im Rahmen eines VIDEOAKTIV-Magazin-Abonnements lesen.

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Nur weil die kleinen Drohnen Führerschein-frei abheben dürfen, ist nicht alles damit erlaubt. Das Fluggerät muss versichert sein und die Registrierung als Pilot muss man an der Drohne anbringen. Wir haben die Mini 3 und die Mini 3 Pro bereits getestet.

Gerade weil eben auch mit diesen leichten Drohnen nicht alles erlaubt ist, bleibt es dabei, dass man eine Haftpflicht-Versicherung abschließen und an der Drohne eine UAS-Betreiber-ID (e-ID) anbringen muss. Zudem ist eine Registrierung als Pilot beim Luftfahrtbundesamt nötig, wobei diese allein die persönlichen Daten und eine Hinterlegung der Drohnenversicherung sowie des Personalausweises umfasst. Eine Registrierung der Drohne an sich ist nicht nötig, so dass man auch mehrere Flugdohnen mit einer Pilotenregistrierung betreiben kann.