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Filmpraxis: Regeln für Mini-Drohnen unter 250 Gramm - Haftpflicht ist Pflicht

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HAFTPFLICHT IST PFLICHT
Bei der Haftpflichtversicherung unterscheiden die Versicherer in der Regel zwischen professioneller und privater Nutzung. So sind zum Beispiel online bereits private Drohnenhaftpflichtversicherungen ab 39 Euro im Jahr zu bekommen, wobei dies einen weltweiten Schutz für bis zu drei Flugmodelle bis maximal 5 Kilogramm Startgewicht einschließt. Gewerbliche Anwender zahlen dagegen 150 Euro im Jahr für Fluggeräte, die bis zu 25 Kilogramm wiegen dürfen. Hier ist dann nur eine Drohne versichert. Allerdings: Die Versicherer kennen weder den Typus noch die Seriennummer der versicherten Drohne. Entsprechend kann man sehr wohl mehrere Drohnen haben, darf aber definitiv immer nur eine davon steigen lassen. Das ist wohl auch nicht ganz im Sinne der Versicherer – aber wir wurden bei unserer Recherche von Maklern gleich mehrfach auf diese „Deutungsvariante“ hingewiesen.

Ratgeber Drohnenregeln 1

Auch die kleinen Drohnen haben inzwischen Sensoren spendiert bekommen – zumindest DJIs 3er-Modelle können so Hindernisse umfliegen. Die Mini SE hat DJI aus dem Programm genommen und damit die Mini 2 zum Einsteigermodell degradiert.

 

FAZIT

Joachim Sauer VIDEOAKTIV Autor
Die kleinste Klasse ist nicht nur, aber besonders, für Einsteiger reizvoll, da man weniger Regeln beachten und weniger Auflagen befolgen muss. Dennoch darf man eben nicht dem Irrtum unterliegen, dass die Kleinen einfach so in die Lüfte abheben dürfen. Zumindest als Pilot muss man sich dennoch registrieren und dazu ist eben eine Haftpflichtversicherung notwendig. Den Impuls als Profi einfach die billigere, private Versicherung abzuschließen, sollte man dabei besser unterdrücken, denn wenn im Schadensfall herauskommt, dass man professionell unterwegs war, erlischt die Versicherung und man bleibt auf dem Schaden sitzen. Angesichts des Schadenrisikos, das mit Drohnen durchaus sehr hoch sein kann, ist das aus unserer Sicht zu hoch gepokert. Zudem gilt es natürlich nach wie vor die Regeln des guten Anstands zu befolgen: Wer meint mit der Drohne auch mal ungefragt über das Grundstück des Nachbarn fliegen zu können, braucht sich nicht wundern, dass die Vorbehalte gegenüber den fliegenden Kameras immer größer werden. Wer "abhebt", sollte genau wissen wo er das tut und im Zweifelsfall einfach mal mit den Leuten reden.

 

Autoren: Joachim Sauer / Bilder: Joachim Sauer, Jonas Schupp MEDIENBUREAU

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